Chronisch Kranke mussten bisher für Krankentransporte, die kein Notfall waren, einen Beitrag zahlen. Die Grenze lag bei acht Fahrten pro Monat. Jetzt wurde das Gesetz geändert. „Mehr Patienten als bisher, die regelmäßig ins Krankenhaus oder zu einer anderen Gesundheitseinrichtung gebracht werden müssen, sind ab sofort von der Zuzahlung befreit“, heißt es im Gesundheitsministerium. Das gilt unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Patienten. Menschen mit Krebserkrankungen, die regelmäßig zur onkologischen Behandlung müssen, sind ebenso von der anteiligen Transportgebühr befreit wie Menschen mit Nierenversagen, die mehrmals wöchentlich zur Dialyse müssen und Patienten, die mit einem Spenderorgan leben. Eine finanzielle Erleichterung bei Krankentransporten gibt es auch für Kinder und Jugendliche, die an seltenen oder schweren Erkrankungen leiden, wenn ihre Eltern in einer wirtschaftlich schlechten Situation sind. Das Gesundheitsministerium erwartet, durch das neue Gesetz eine Kostensteigerung von € 4,8 Mio. jährlich.