Viele Deutsche im Ausland können an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 teilnehmen.
Der Bundestagswahlleiter hat die Informationen über die mögliche Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 freigeschaltet. Die für die Registrierung notwendigen Wahlunterlagen finden Sie hier:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Wie sieht nun das Verfahren für Auslandsdeutsche zur Wahlteilnahme aus?
1. Schritt: Prüfung – Darf ich wählen?
Grundvoraussetzung für die Wahlteilnahme ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
• Leben Sie oder befinden Sie sich am 24. September 2017 im Ausland, aber sind weiterhin in Deutschland gemeldet, so werden Sie in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können in diesem Fall durch Briefwahl Ihr Wahlrecht ausüben. Hierfür müssen Sie bei Ihrer Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich (bei persönlichem Erscheinen) die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung entsprechend ausfüllen und an Ihre Gemeinde zurücksenden. Sie können aber auch unabhängig von der Wahlbenachrichtigung per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung die Briefwahlunterlagen beantragen. Telefonisch ist dies aber nicht möglich.
• Befinden Sie sich im Ausland und sind nicht in Deutschland gemeldet, dürfen Sie unter den folgenden Bedingungen dennoch wählen;
1. Sie haben seit Ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück
oder
2. Sie sind persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in Deutschland und sind von Ihnen betroffen.
Die notwendige Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland muss persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben worden sein. Eine rein passive Vertrautheit, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht.
Wahlberechtigt sind:
o Die Ortskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit an deutschen Auslandsvertretungen (z. B. Mitarbeiter an Goethe-Instituten, deutschen Auslandschulen oder politischen Stiftungen),
o sogenannte Grenzpendler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, ihre Arbeit aber regelmäßig im Inland erbringen, oder
o Auslanddeutsche, die durch ein Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftliche Leben Deutschlands teilnehmen.
2. Schritt: Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis besorgen.
Wenn Sie wahlberechtigt sind, sollten Sie rechtzeitig schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Das notwendige Formular finden Sie hier: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Die Formulare können Sie auch als Papiervordruck anfordern:
• bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland
• beim Bundeswahlleiter
• bei den Kreiswahlleitern in Deutschland
Antragsformulare können Sie dort auch für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen anfordern.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie an die Gemeinde, in der Sie vor dem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren oder in der Ihre Verbundenheit mit Deutschland am sichtbarsten wird (z. B. bei Grenzpendlern der Arbeitsort). Um die aktuelle Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde herauszufinden, sollten Sie die Internetseite Ihrer Gemeinde aufsuchen.
3. Schritt: Antragsformular rechtzeitlich abschicken
Sie sollten die ausgefüllten Antragsvordrucke möglichst umgehend zurückschicken. Laut Bundeswahlgesetz müssen die Antragsformulare spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Gemeindeverwaltung in Deutschland eingehen. Für die diesjährige Bundestagswahl ist dieser Tag der 3. September 2017.
4. Schritt: Wählen und Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken
Sie erhalten nach Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – etwa einen Monat vor dem Wahltag, also spätestens Ende August 2017 – die für Ihre Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen übersandt. Sie sollten den Wahlbriefumschlag möglichst umgehend zurückschicken. Denn der Wahlbrief muss beim zuständigen Wahlamt spätestens am Wahltag, dem 24. September 2017, bis 18.00 Uhr eingehen.
Die erste Stimme ist für den Wahlkreiskandidaten vor Ort, die zweite Stimme ist die für den Ausgang der Bundestagswahl wichtigere Stimme. Sie entscheidet, wie stark die Parteien bzw. Fraktionen im Deutschen Bundestag vertreten sein werden.
Falls die Zeit knapp wird, sollten Sie prüfen, ob die bei Ihnen nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung anbietet, für die Rücksendung der Wahlbriefe der deutschen Wähler vor Ort Kurierdienste zu nutzen. Fragen Sie doch einfach in der nächstgelegenen deutschen Botschaft oder dem nächsten deutschen Konsulat nach.