Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut entschieden, dass die Berechnungsmethode der Zulassungssteuer für importierte Gebrauchtfahrzeuge nach Portugal rechtswidrig ist.
2021 wurde infolge eines Urteils des EuGH aus dem Jahr 2016, eine Änderung in der Berechnungsmethode vorgenommen, dennoch verstößt diese weiterhin gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs. Gemäß dem portugiesischen Kraftfahrzeugsteuergesetz werden die Steuersätze unter Berücksichtigung des Hubraums und einer Umweltkomponente festgesetzt. Im Gegensatz zur vorherigen Gesetzesfassung gelten die Sätze zur Wertminderung durch das Fahrzeugalter nun ausschließlich für den Hubraum, während die Umweltkomponente vollständig fällig ist. Dies führt dazu, dass die Besteuerung eines aus einem anderen Mitgliedstaat nach Portugal importierten Gebrauchtfahrzeugs fast immer höher ausfällt als die eines vergleichbaren in Portugal zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs, was zu einer Diskriminierung führt, so der EuGH in einer Pressemitteilung. Portugal argumentiert mit Umweltschutzzielen und dem Verursacherprinzip, doch der EuGH betont, dass Umweltschutzaspekte nicht zu Diskriminierung führen dürfen.
Portugal hat nun einige Wochen Zeit, um erneut Änderungen in der Berechnung der Zulassungssteuer vorzunehmen. Steuerzahler, die seit Januar 2021 ein Gebrauchtfahrzeug aus einem anderen EU-Land importiert haben, können bei der Steuerbehörde oder vor Gericht einen Teil der Zulassungssteuer zurückfordern. Davon sind etwa 280.000 Autos betroffen.