Arzneimittel mit einem Einzelhandelspreis von bis zu € 10 könnten im Laufe dieses Jahres um 3,5 % steigen, heißt es in der im Amtsblatt Diário da República veröffentlichten jährlichen Preisüberprüfungsverordnung. Möglich wird das, da ein Ausnahmekriterium eingeführt wurde, um „die Erosion von Arzneimitteln mit niedrigeren Preisen zu vermeiden“. Die Verordnung sieht außerdem eine Ausnahme von der Anwendung der jährlichen Preisüberprüfungsregeln für alle Arzneimittel vor, deren Preis zwischen € 10 und € 16 beträgt. Dem Erlass zufolge steht diese Maßnahme im Einklang mit dem im Jahr 2023 verabschiedeten Verfahren und erzielt positive Ergebnisse im Hinblick auf die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben für Arzneimittel auf dem ambulanten Markt und den Schutz des Zugangs der Bürger zu Arzneimitteln durch Preiskontrolle. „Gleichzeitig wurden die Bedingungen für die Produktion und Vermarktung kostengünstigerer Medikamente erleichtert, ihre Marktpräsenz sichergestellt und sie somit zu wirksamen therapeutischen Alternativen gemacht“, heißt es in einer Aussendung.
Für Arzneimittel zwischen € 16 und € 30 legt die Verordnung hingegen eine Preissenkung von maximal 5 % vor und für Medikamente, die über € 30 kosten, einen Preisnachlass von maximal 10 %. Auch für Medikamente, die von Einrichtungen und Diensten des Nationalen Gesundheitsdienstes gekauft werden, sieht die Verordnung Regelungen vor: Arzneimittel mit einem Preis bis zu € 15 sind von der Preisüberprüfung ausgenommen und ab diesem Wert darf kein Preisnachlass von mehr als 5 % gewährt werden. Generika und Biosimilars mit Preisen bis zu € 16 „sind von der Anwendung der jährlichen Preisüberprüfungsregelung ausgenommen“. Diese Befreiung gilt nicht für Generika mit einem Höchstpreis ab € 16, für die die gleiche Ermäßigung wie für andere Arzneimittel gilt. „Der Höchstpreis, der sich aus der jährlichen Preisüberprüfung dieser Generika im Jahr 2024 ergibt, darf den Höchstpreis des Referenzarzneimittels nicht überschreiten“, heißt es in dem von Gesundheitsminister Manuel Pizarro unterzeichneten Dekret. Die Preise werden mit 1. März aktualisiert.