Nachdem Lissabon 2016 als erste Stadt Portugals die Fremdenverkehrsabgabe einführte, folgten Porto, Gaia, Mafra, Sintra, Cascais, Vila Real de Santo António und Santa Cruz. Nun wollen Braga, Guimarães, Óbidos, Funchal, Portimão und Porto Santo die sogenannte taxa turística einführen. Doch die Hoteliers aus Guimarães sind dagegen und wollen Klage beim Verfassungsgericht einlegen – was bislang niemand tat, obwohl die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme immer wieder in Frage gestellt wurde.
Für den Verfassungsexperten Vital Moreira ist die Fremdenverkehrsabgabe „weder eine Gebühr (taxa) noch touristisch“. Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben, während eine Gebühr die Inanspruchnahme einer Leistung voraussetze. „Wenn der Tourist nie zurückkehrt, wird er nie von dem profitieren, was er bezahlt hat, und wenn er zurückkommt, wird er wieder zur Kasse gebeten“, erklärt Moreira. Da es sich also um eine Steuer handele, bedarf sie einer legislativen und parlamentarischen Grundlage (d.h. kann nicht von Rathäusern erhoben werden), die den in der Verfassung enthaltenen Grundsätzen unterliegt. Sollte das Verfassungsgericht die Fremdenverkehrsabgabe als verfassungswidrig erklären, wie es bei der in Lissabon, Setúbal und Vila Nova de Gaia eingeführten Zivilschutzabgabe der Fall war, können die Gemeinden gezwungen sein das eingenommene Geld plus Zinsen zurückzuzahlen.
Foto: Turismo do Algarve