Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das maltesische Programm zur „Staatsbürgerschaft durch Investition“ – umgangssprachlich als „Goldener Pass“ bekannt – für rechtswidrig erklärt. Das System ermöglichte es Drittstaatsangehörigen, durch eine hohe Investition die maltesische Staatsbürgerschaft zu erwerben – und damit automatisch auch die EU-Staatsbürgerschaft samt Freizügigkeit im Schengen-Raum.
Der EuGH stellte fest, dass das Programm die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf eine rein kommerzielle Transaktion reduziere, ohne jegliche Anforderungen an tatsächlichen Aufenthalt oder persönliche Bindung an Malta. In der Urteilsbegründung sprach das Gericht von einer unzulässigen „Kommerzialisierung der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates“.
Die maltesische Regierung hat angekündigt, das Urteil umzusetzen und ihre Regelungen zur Vergabe der Staatsbürgerschaft zu überarbeiten.
Vom Urteil nicht betroffen ist das portugiesische Golden-Visa-Programm, das seit Oktober 2023 strengere Voraussetzungen stellt. Drittstaatsangehörige, die bestimmte Investitionen in Portugal tätigen, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese berechtigt sie zum Aufenthalt und zur Arbeit in Portugal – bei einer Mindestanwesenheit von sieben Tagen im ersten Jahr und 14 Tagen in jedem Folgejahr. Nach fünf Jahren ist der Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis möglich; auch die portugiesische Staatsbürgerschaft kann anschließend beantragt werden, sofern alle weiteren gesetzlichen Anforderungen, einschließlich grundlegender Sprachkenntnisse, erfüllt sind.
Erlaubt sind Investitionen in unterschiedliche Bereiche, etwa die Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen, die Förderung wissenschaftlicher Forschung, Beiträge zur Kunst oder zum Erhalt des kulturellen Erbes sowie Beteiligungen an bestimmten Fonds, die vorwiegend in portugiesische Unternehmen investieren. Auch die Gründung neuer Firmen oder die Kapitalaufstockung bestehender Unternehmen mit entsprechender Arbeitsplatzwirkung ist möglich. Ausgeschlossen sind seit Oktober 2023 hingegen Immobilienkäufe oder reine Kapitaltransfers ohne konkreten Investitionszweck, wie es zu Beginn des Programms möglich war.