Die Plataforma Água Sustentável (PAS) betrachtet die bedingt positive Umweltverträglichkeitserklärung DIA (Declaração de Impacto Ambiental), die von der Umweltagentur APA für die geplante Entsalzungsanlage der Algarve ausgestellt wurde, als nicht den Mindestanforderungen entsprechend, um als DIA eingestuft zu werden.
In einer Aussendung argumentiert PAS, dass „die zahlreichen Lücken im Dokument darauf hindeuten, dass die Auswirkungen weitaus schwerwiegender sein werden als die, die in der DIA identifiziert werden“. Die Position der PAS basiert darauf, „dass zahlreiche unverzichtbare und entscheidende Elemente des Projekts nicht vorgelegt und analysiert wurden, wodurch folglich verschiedene Auswirkungen von erheblichem Wert nicht bewertet wurden“. Als Beispiel nennt die Plattform eine „umfangreiche Liste von Bedingungen, die in der DIA in Bezug auf Faktoren, wie Geomorphologie, Wasser, Landschaft, Meeresleben, Fischerei, Lärmbelastung und Abwasserentsorgung aufgeführt sind, die zwangsläufig vorher einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen und nicht erst im Rahmen des Umweltkonformitätsberichts des Ausführungsprojekts (RECAPE)“.
PAS kritisiert auch, dass in der Erklärung nicht auf die von der Plattform während der öffentlichen Konsultation gestellten Fragen eingegangen wird. „Wie ist der Stand zur Umsetzung von Maßnahmen zur Wassereffizienz, die im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen sind, z. B. die Sanierung des Wasserversorgungsnetzes und die Erhöhung der Bereitstellung von aufbereitetem Abwasser?“ Laut PAS hätten diese Maßnahmen vor dem aktuellen Prozess erfolgen müssen, da erst nach ihrer Durchführung die Nützlichkeit und wirtschaftliche Machbarkeit der Entsalzungsanlage bewertet werden kann.
Des Weiteren hebt PAS hervor, dass vier der sechs europäischen DNSH-Prinzipien, mit denen sichergestellt werden soll, dass im Rahmen der EU-Förderung keine nennenswerten Schäden der Umwelt zugefügt werden, nicht eingehalten werden. Insbesondere die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen; die Kreislaufwirtschaft; die Verhinderung und Kontrolle von Umweltverschmutzung; der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme. Das Projekt der Entsalzungsanlage entspreche auch nicht der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Badegewässerrichtlinie. Zuletzt weist PAS daraufhin, dass die DIA nicht ausreichend die Beteiligung der Zivilgesellschaft berücksichtigt und „den tatsächlichen Widerstand gegen dieses Projekt nicht widerspiegelt“. Deshalb fordert die Plattform, dass der Umweltverträglichkeitsbericht als ungültig erklärt wird.