Portugals Staatsanwaltschaft gab gestern bekannt, dass gegen den deutschen Staatsbürger Christian Brückner im Fall Madeleine McCann Anklage erhoben wurde. „Im Rahmen der Ermittlungen zu den Umständen des Verschwindens von Madeleine McCann im Jahr 2007 wurde am Mittwoch ein Beschuldigter genannt“, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Brückner wurde von den deutschen Behörden „in Ausführung eines von der portugiesischen Staatsanwaltschaft gestellten Ersuchens um internationale justizielle Zusammenarbeit“ angeklagt, so die Erklärung, die darauf hinweist, dass die Untersuchungen von der Abteilung für Ermittlungen und Strafverfolgung DIAP in Faro in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geführt werden. Das Verfahren wird in Zusammenarbeit mit den britischen und deutschen Behörden durchgeführt.
Der deutsche Staatsbürger wurde weniger als zwei Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist angeklagt, da seit dem Verschwinden des Kindes am 3. Mai 15 Jahre vergangen sind und Brücker ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angeklagt werden konnte. Diese Entscheidung soll jedoch nichts mit der Verjährung zu tun haben. Die portugiesische Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft sind der Ansicht, dass es starke Indizien gibt.
Christian Brücker wird nicht nur im Fall Maddie verdächtigt, sondern auch der Vergewaltigung einer 20-jährigen deutschen Frau in Portugal im Jahr 2004 beschuldigt. Der Fall ähnelt einem anderen, der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin in Praia da Luz, für die Christian Brücker in Deutschland zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Derzeit verbüßt Brückner eine weitere Haftstrafe wegen Drogenhandels.