Die Regierung wird die Passagierdaten der Fluglinien an andere EU-Länder weitergeben. So sollen Terroranschläge und andere schwere kriminelle Taten verhindert werden. Doch die nationale Datenschutzkommission (CNPD) will die Entscheidung anfechten. Die Regierung dürfe nicht so weit gehen und die sensiblen privaten Daten weitergeben, so CNPD.
Doch eine Richtlinie der Europäischen Kommission sieht vor, dass die Übermittlung von Fluggastdatensätzen durch Luftfahrtunternehmen in nationales Recht umgesetzt wird. Der sogenannte Passenger Name Record, auf den Regierungen und EU-Behörden Zugriff haben sollen, enthält unter anderem den Wohnort und Kontaktdaten. Soweit vorhanden sollen auch Informationen über gesundheitliche Probleme, Begleiter und über die Art der Reservierung weitergegeben werden. Die Datensätze sollen von Passagieren gespeichert werden, die landen, starten oder nur auf Durchreise sind. „Das ist eine politische Verpflichtung, die wir angesichts der (Un-)Sicherheitslage in Europa eingegangen sind“, erklärte das Justizministerium.