Der Ausnahmezustand wurde heute um weitere 15 Tage bis zum 8. Dezember verlängert.
Im Wesentlichen gelten dieselben Maßnahmen, die vor zwei Wochen in Kraft traten.
Neu hinzu kam, dass für Angestellte des öffentlichen Gesundheitswesens nur beschränkte Möglichkeiten einer Kündigung während des Ausnahmezustandes bestehen.