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Recht

Versicherung und Einbruch

Von agasparMi. 18. Februar 2015Lesedauer: 4 Minuten

Stephan Schade, Versicherungsagent bei Victoria Portugal in Tavira, erläutert die richtige Vorgehensweise nach einem Einbruch

Weihnachtsfeiertage und Neujahr sind vorüber und damit auch die Hochsaison für Einbrüche. Leider musste der ein oder andere in den letzten Tagen die unangenehme Erfahrung eines Einbruchs machen. Was muss man nun beachten, wenn man “ungebetenen Besuch” erhalten hat und seine Versicherung zur Schadensregulierung aktiviert?

1) Zunächst muss man die zuständige Polizeibehörde informieren, in der Regel die GNR. Diese schickt Beamte, um den Einbruch aufzunehmen und später einen Bericht darüber zu verfassen. Diesen Bericht (Certidão) benötigen Sie, um ihn bei der Versicherung einzureichen.

2) Machen Sie selber einige aussagekräftige Fotos von der Stelle des Einbruchs, wie sich der/die Täter Zugang zum Haus verschafft hat/haben. Auf die Fotos, die die GNR eventuell macht, haben weder Sie noch die Versicherung später Zugriff. Ohne Einbruchspuren übernimmt die Versicherung keine Schäden (genau wie in Deutschland). Verändern Sie auf keinen Fall den Tatort!

3) Als nächstes müssen Sie unbedingt eine vollständige Liste der entwendeten Gegenstände erstellen und der Polizei übergeben. Diese Liste wird in den Polizeibericht übernommen und ist sehr wichtig: es werden lediglich die Gegenstände von der Versicherungsgesellschaft reguliert, die auf dieser Liste im Bericht stehen. Sollten Sie später weitere fehlende Gegenstände entdecken, sollten Sie versuchen, diese noch im Bericht ergänzen zu lassen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dies mit zunehmender Zeit, die seit dem Einbruch vergangen ist, schwieriger bis unmöglich wird. Vor allem wenn der Bericht bereits an das zuständige Gericht weitergeleitet wurde, ist es für eine Änderung zu spät. In Deutschland ist eine Nachmeldung üblich und problemlos, dies gilt nicht unbedingt auch für Portugal.

4) Direkt nach dem Besuch der Beamten sollten Sie Ihre Versicherung oder den Versicherungsagenten schriftlich über den Schadensfall informieren (was, wann, wo, wie passiert ist). Soweit bereits vorhanden, sollten Sie alle verfügbaren Dokumente und Informationen beifügen: die Policenummer, Rechnungen/Quittungen der entwendeten Gegenstände, Fotos vom Tatort. Sichern und bewahren Sie Beweismaterial (z.B. aufgebrochenes Schloss, etc.) auf bis die Versicherung bezahlt hat. Sie hat bis dahin jederzeit das Recht diese Gegenstände einzufordern oder zumindest zu besichtigen. Fehlen diese Dinge, darf die Gesellschaft die Entschädigung verweigern. Nachträglich müssen Sie folgendes einreichen: den Polizeibericht, Angebote für die Reparatur der Einbruchsschäden, Angebote/ Rechnungen für die Wiederbeschaffung von entwendeten Gegenständen. Wiedererstattet wird immer der Neuwert des Diebesgutes.

Eventuell schickt die Versicherungsgesellschaft einen neutralen Gutachter (in Portugal dürfen Gutachter nicht bei Versicherungsgesellschaften angestellt sein, sondern müssen unabhängig sein). Dieser überprüft unter anderem, ob eine Unterversicherung vorliegt (dies ist in Deutschland meistens vertraglich ausgeschlossen), ob es Belege für die entwendeten Gegenstände gibt, macht Fotos und schickt seinen Bericht an die Gesellschaft. Wichtig: erstattet wird lediglich Hausrat, der sich in einem abgeschlossenen Raum des versicherten Gebäudes befand, dies ist in Deutschland zum Teil anders, z.B. bei Fahrrädern, im Urlaub, etc. Anhand dieses Berichtes entscheidet die Versicherung, ob, was und in welcher Höhe erstattet wird. Als Basis für die Erstattung dienen die portugiesischen Preise der entsprechenden Dinge. Wird keine Rechnung der Wiederbeschaffung vorgelegt, werden lediglich die Preise ohne Mehrwertsteuer überwiesen, außerdem gibt es bei manchen Gesellschaften Selbstbeteiligungen, der entsprechende Betrag wird dann von der zu erstattenden Summe abgezogen. In Deutschland verlangen einige Gesellschaften, dass der Briefkasten bei Abwesenheit regelmäßig geleert wird, Rollos, soweit vorhanden, geschlossen werden müssen (andere Gesellschaften verlangen genau das Gegenteil). Dies ist, zumindest bei der Victoria Portugal, nicht so. Noch ein Unterschied zu Deutschland: dort sind eine sogenannte „Deckungszusage” und „Abschlagszahlung” üblich, beides gibt es in Portugal meines Wissens nicht. Alle portugiesischen Gesellschaften (Achtung: auch z.B. die Allianz Portugal ist eine portugiesische Gesellschaft, lediglich die Muttergesellschaft ist deutsch) geben erst eine Deckungszusage nach Durchsicht des gesamten Falles und bezahlen dann auch direkt komplett. Vorab gibt es weder Deckungszusage noch Teilzahlungen. Mehr Details und Informationen zum Thema „Einbruch“ (z.B. was muss man bei Verlust von Mobiltelefonen beachten, etc.) finden Sie auf unserer Internetseite unter www.conseg.pt

Stephan Schade

ESA 01/14

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