Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025

    Kommunalwahlen Algarve: Chega verfehlt Erwartungen

    Di. 14. Oktober 2025

    Kommunalwahlen 2025: Ergebnisse

    Di. 14. Oktober 2025

    Marokkanische Migranten aus Abschiebehaft entlassen

    Di. 07. Oktober 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil VI

    Do. 02. Oktober 2025

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Lagos: Mangelhafte Krankenhaus-Ausstattung

    Di. 02. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025

    Messen

    Sa. 01. November 2025

    Gastronomie

    Sa. 01. November 2025

    Tanz & Musicals

    Sa. 01. November 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Fotoausstellung enthüllt Höhlenbiodiversität der Algarve

    Fr. 07. November 2025

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Vogelbeobachtungsfestival

    Di. 02. September 2025

    Die Biber sind zurück

    Mi. 18. Juni 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Spirulina

    So. 08. November 2015

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Tourismus gefährdet Recycling-Ziel

    Do. 02. Oktober 2025

    Klimawandel macht Hitzewellen in Portugal 40-mal wahrscheinlicher

    Di. 09. September 2025

    Leitfaden für umweltfreundliche Investitionen

    Do. 07. August 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Zero kritisiert Deponiezelle

    Fr. 31. Oktober 2025

    Umweltschutz nur theoretisch

    Fr. 03. Oktober 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
Sie sind hier:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Rathenau»Über die rechtswidrige Praxis des „Verkaufes“ von Benfeitorias in Portugal
Rechtsanwalt Rathenau

Über die rechtswidrige Praxis des „Verkaufes“ von Benfeitorias in Portugal

Von mirandaSa. 28. Oktober 2023Aktualisiert:Fr. 03. November 20236 Min Lesezeit

Vor allem in ländlichen Regionen wie dem Alentejo kommt es vor, dass eine sog. Benfeitoria (auf Deutsch: Verwendung bzw. Aufwendung) „verkauft“ wird. Dabei wird bei dem „Käufer“ regelmäßig der Irrtum erzeugt, dass er eine Immobilie erwirbt. Der Experte im Immobilienrecht, Dr. Alexander Rathenau, klärt auf und rät dringend von solchen Geschäften ab

In meiner anwaltlichen Praxis werde ich wiederholt mit sog. Kaufverträgen (auch Kaufvorverträgen) über Benfeitorias ­(Verwendungen) konfrontiert. Die Überschrift dieser Verträge lautet i.d.R. „Kauf(vor)vertrag einer Gebäude-Benfeitoria“. In Wahrheit handelt es sich weder um einen Kauf noch um den Erwerb von Immobilieneigentum.

Im Alentejo gibt es viele große Agrargrundstücke, die nicht von deren Eigentümern, sondern von Dritten mit Gebäuden bebaut wurden bzw. werden. Dabei wird der Bau des Gebäudes regelmäßig mit der Zustimmung des Eigentümers vorgenommen. Derjenige, der das Gebäude errichtet hat oder das bereits bestehende Gebäude von dem ursprünglichen Erbauer übernommen und ggf. eigene Aufwendungen vorgenommen hat, hat ein Interes­se daran, das Gebäude in den Wirtschafts­verkehr einzubringen, in dem er es „verkauft“, also zu Geld macht. Da ein Verkauf von Eigen­tum rechtlich nicht möglich ist, wie ich gleich ausführen werde, wird dem Geschäft der Wortlaut „Verkauf einer Benfeitoria“, also „Verkauf einer Verwendung“ gegeben. Dabei muss der „Käufer“ wissen, dass es in Wahrheit keinen Kaufgegenstand gibt. Der „Käufer“ erhält also kein Eigentum an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache für sein Geld, insbesondere wird er nicht Eigentümer eines Gebäudes. Zieht der „Käufer“ in das ­Gebäude ein, kann er außerdem rechtliche Probleme bekommen, etwa im Falle einer Klage auf Herausgabe des Gebäudes durch den Eigentümer des Grundstücks.

Gegenstand der genannten Geschäfte soll eine sog. Benfeitoria sein. Eine Benfeitoria ist eine Verwendung auf die Sache (Art. 216 Código Civil; kurz CC). Verwendungen sind Aufwendungen, die einer Sache zugutekommen sollen, die sie also verbessern, in ihrem Bestand erhalten oder wiederherstellen sollen. Es wird zwischen notwendigen (benfeitorias necessárias), nützlichen (benfeitorias úteis) und Luxusaufwendungen (benfeitorias voluptuárias) differenziert.

Eine notwendige Verwendung liegt z. B. vor, wenn die Badewanne im Bad bricht und eine neue Wanne eingebaut wird. Eine ­solche Investition kann nicht Gegenstand eines Kaufgeschäftes sein. Derjenige, der die Verwendung auf seine Kosten vorgenommen hat, kann allenfalls einen Anspruch gegen den Eigentümer der Immobilie auf Erstattung der damit verbundenen Kosten haben. Eine Verwendung kann demnach nicht Gegenstand eines Kaufgeschäftes sein. Dies aus einem einfachen Grund: Wie im BGB (§ 90 BGB) ist der Begriff der Sache im Allgemeinen Teil des CC geregelt. Gem. Art. 202 Abs. 1 des CC ist unter „Sache“ (coisa) alles zu verstehen, was Gegenstand von Rechtsverhältnissen sein kann. Der Sachbegriff wird in Art. 203-216 des CC weiter konkretisiert. Es wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen unterschieden. Zu den unbeweglichen Sachen zählen gem. Art. 204 Abs. 1 des CC ländliche und urbane Grundstücke, Gewässer, Bäume, Sträucher und natürliche Früchte, die den vorgenannten Sachen innewohnenden Rechte sowie Bestandteile der ländlichen und urbanen Grundstücke. Zu den Bestandteilen einer unbeweglichen Sache gehören gem. Art. 204 Abs. 3 des CC alle beweglichen Sachen, die dauerhaft mit dem Grundstück materiell verbunden sind. Dazu zählen vor allem Gebäude. Derjenige, der ein Gebäude auf fremden Grund errichtet oder eine Verwendung, also eine Benfeitoria, am Gebäude vornimmt, erwirbt nicht das Eigentum am Gebäude oder an Teilen des Gebäudes. Das Gebäude bzw. alle dauerhaft mit dem Grundstück verbundenen Sachen fallen per Gesetz in das Eigentum des Immobilieneigentümers.

Der sog. industrielle Zuwachs bei unbeweglichen Sachen (acessão industrial imobiliária) betrifft die Verbindung von beweglichen Sachen mit Grundstücken. Wer auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk errichtet, verliert sein Eigentum an den ­Baumaterialien, d. h. der Eigentümer des Anwesens wird Eigen­tümer des errichteten Gebäudes, da dieses mit seinem Boden verbunden ist. Dabei unterscheidet das Gesetz dazwischen, ob derjenige, der die Verwendung vorgenommen bzw. das Gebäude errichtet hat, zum Zeitpunkt der Vornahme der Investition wusste (= bösgläubig) oder nicht wusste (= gutgläubig), dass der Grund jemanden anders gehörte.

Wer gutgläubig ein Bauwerk auf fremdem Grund errichtet, wird Eigentümer des Grundes, wenn der Gesamtwert des Grundstücks mit dem Bauwerk höher ist als der Ursprungswert des Grundstücks. Er hat dem Ursprungseigentümer aber den Wert des Grundstücks zu ersetzen (Art. 1340 Abs. 1, 4 CC). Anderenfalls erwirbt der Grundstückseigentümer das Eigentum am Bauwerk und ist dem anderen Teil zum Wertersatz verpflichtet (Art. 1340 Abs. 3 CC).

Liegt Bösgläubigkeit vor, ist der Handelnde verpflichtet, das Bauwerk zu beseitigen und ggf. Schadensersatz zu leisten. Der Grundstückseigentümer kann sich auch dazu entscheiden, das Bauwerk stehen zu lassen und dem anderen Teil nach den Regeln über eine ungerechtfertigte Bereicherung Wertersatz zu leisten (Art. 1341 CC).

Damit derjenige, der das Werk gutgläubig errichtet hat, sein Eigentumserwerb nachwei­sen kann, muss er sein Eigentumsrecht grundsätzlich von einem Gericht bestätigen lassen. Das kommt in den typischen Fällen eines „Benfeitoria-Verkaufs“ nicht vor. Es gibt demnach bei diesen Geschäften keinen Kaufgegenstand.

Aber auch wenn dem so wäre, d. h. der „Verkäufer“ theoretisch in der Lage wäre, dem „Käufer“ das Eigentum an dem Gebäude bzw. der Immobilie zu verschaffen, so wären die meisten Verträge aus formellen Gründen nicht durchführbar. Laut Gesetz muss der Verkäufer eines Gebäudes nämlich nachweisen, dass das Gebäude baurechtlich legal ist, anderenfalls kein Verkauf möglich ist. Entweder wurde für das Gebäude eine ordnungsgemäße Nutzungsbescheinigung baurechtlicher Natur ausgestellt oder es wird nachgewiesen, dass das Gebäude, welches Gegenstand des Vertrages ist, vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Baugesetzbuches in dem Gemeindegebiet errichtet wurde. Stichtag ist hier regelmäßig der 7.8.1951, kann aber je nach Gemeindegebiet variieren. Gebäude, die in einem „Benfeitoria-­Kaufvertrag“ genannt sind, wurden i.d.R. (zumindest teilweise) baurechtlich illegal errichtet, es handelt sich also wiederholt um Schwarzbauten, die am Wirtschaftsverkehr nicht teilnehmen dürfen.

Wer einen „Benfeitoria-Kaufvertrag“ abge­schlossen hat, kann diesen außerdem regelmäßig wirksam vor Gericht aufgrund eines Willensmangels anfechten. Ein sog. Inhalts­irrtum ist gegeben, wenn der Erklärende bei der Abgabe einer Willenserklärung über ­deren inhaltliche Aussage irrte. Derjenige irrt nicht darüber, dass er etwas erklärt, sondern ­darüber, was er erklärt. Art. 251 des CC nennt darüber hinaus den Irrtum über die Person des Empfängers und den Gegenstand des Rechtsgeschäftes. Die Anfechtungsfrist beträgt in den genannten Irrtumsfällen ein Jahr (Art. 287 Abs. 1 CC). Sie beginnt, sobald der Anfechtungsberechtigte vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Es genügt nicht, die Anfechtung gegenüber dem Anfechtungsgegner zu erklären; vielmehr muss – anders als im deutschen Recht – eine ordentliche Anfechtungsklage erhoben werden. Durch die wir­same Anfechtung wird das Rechtsgeschäft nach Art. 289 Abs. 1 des CC grundsätzlich rückwirkend vernichtet. Erbrachte Leistungen, wie der gezahlte „Kaufpreis“, sind rückabzuwickeln.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass derjenige, der auf fremden Grund ein ­Gebäude errichtet oder Verwendungen an einem Gebäude auf fremden Grund vornimmt, durch den Erwerb eines Erbbaurechts (direito de ­superfície) vermeiden kann, dass das Eigentum an diesen Materialien in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt. Das Erbbaurecht ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines Entgeltes auf einer fremden Bodenoberfläche ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Anstelle eines Bauwerkes kann es sich auch um Anpflanzungen handeln.

In ESA 10/2023
Foto: Shutterstock

algarve benfeitorias portugal Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau rechtswidrige praxis
Instagram
Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Verwandte Artikel

Dienstleistungen

Gesundheit/Wellness

Kurse / Unterricht

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2025 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Suchbegriff eingeben und Eingabe, drücken. Zum Abbrechen Esc.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up