Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025

    Kommunalwahlen Algarve: Chega verfehlt Erwartungen

    Di. 14. Oktober 2025

    Kommunalwahlen 2025: Ergebnisse

    Di. 14. Oktober 2025

    Marokkanische Migranten aus Abschiebehaft entlassen

    Di. 07. Oktober 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil VI

    Do. 02. Oktober 2025

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Lagos: Mangelhafte Krankenhaus-Ausstattung

    Di. 02. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025

    Messen

    Sa. 01. November 2025

    Gastronomie

    Sa. 01. November 2025

    Tanz & Musicals

    Sa. 01. November 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Fotoausstellung enthüllt Höhlenbiodiversität der Algarve

    Fr. 07. November 2025

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Vogelbeobachtungsfestival

    Di. 02. September 2025

    Die Biber sind zurück

    Mi. 18. Juni 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Spirulina

    So. 08. November 2015

    Riff Pedra do Valado: außergewöhnliche Artenvielfalt

    Di. 18. November 2025

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Tourismus gefährdet Recycling-Ziel

    Do. 02. Oktober 2025

    Klimawandel macht Hitzewellen in Portugal 40-mal wahrscheinlicher

    Di. 09. September 2025

    Riff Pedra do Valado: außergewöhnliche Artenvielfalt

    Di. 18. November 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Zero kritisiert Deponiezelle

    Fr. 31. Oktober 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
Sie sind hier:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Rathenau»Der Vorvertrag beim Immobilienkauf – Teil 3: Vorsicht: Ehepartner muss zustimmen!
Rechtsanwalt Rathenau

Der Vorvertrag beim Immobilienkauf – Teil 3: Vorsicht: Ehepartner muss zustimmen!

Von mirandaSa. 29. April 2023Aktualisiert:Di. 19. Dezember 20236 Min Lesezeit

In Portugal werden Kaufinteressenten, insbesondere durch Immobilienmakler, zum schnellen Abschluss von Kaufvorverträgen gedrängt. Dabei kommt es wiederholt vor, dass der Käufer seine Rechte aus dem Vorvertrag nicht erfolgreich durchsetzen kann, da der Ehepartner des Verkäufers dem Verkauf nicht zugestimmt hat bzw. sich nicht verpflichtet hat, dem Verkauf zuzustimmen. Rechtsanwalt und advogado Dr. Alexander Rathenau erläutert diese typische Falle

Wird ein Grundstück von portugiesischen Ehepartnern veräußert, sind familienrechtliche Verfügungsbe­schränkungen zu beachten. Anders als das deutsche Recht verlangt das portugiesische für die Verfügung über eine eheliche Wohnung unabhängig vom Güterstand stets die Zustimmung des anderen Ehepartners. Abgesehen vom Fall der Gütertrennung, in dem die wenigsten portugiesischen Ehepartner verheiratet sind, muss der Ehepartner auch Verfügungen des anderen über alle sonstigen Immobilien zustimmen, die nicht als Familienwohnung dienen. Der Wortlaut des Gesetzes lautet wie folgt: 1. Der Zustimmung beider Ehepartner bedarf, außer wenn zwischen ihnen Gütertrennung besteht: die Veräußerung, Belastung, Vermietung oder die Begründung anderer persönlicher Nutzungsrechte an eigenen oder gemeinsamen unbeweglichen Sachen. 2. Die Veräußerung, Belastung, Vermietung oder die Begründung von anderen persönlichen Genussrechten an der ehelichen Wohnung bedarf immer der Zustimmung beider Ehepartner.

Da sich unterschiedliche Verfügungsbeschränkungen bei Immobilienveräußerungen ergeben, werden nachfolgend die verschiedenen Güterstände des portugiesischen Rechts dargestellt. Gesetzlicher Güterstand in Portugal ist die Errungenschaftsgemeinschaft (regime da comunhão de adquiridos). Daneben existieren die Gütertrennung (regime da separação de bens) und die Gütergemeinschaft (regime da comunhão geral de bens). Diese Güterstände können frei gewählt werden. Die Vereinbarung eines vom gesetzlichen Güterstand abweichenden Güterstandes muss in einem anwaltlich oder notariell zu beurkundenden Ehevertrag geschlossen werden und bedarf zur Wirksamkeit gegenüber Dritten der Eintragung im Personenstandsregister (Geburts­urkunde). Nach portugiesischem Recht – anders als in Deutschland – ist der Güterstand ab dem Zeitpunkt der Eheschließung grundsätzlich unwandelbar, d. h. er kann nicht geändert werden.

Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (regime da comunhão de adquiridos) steht das Ehevermögen beiden Ehepartnern gesamthänderisch zu. Zu dem Ehevermögen gehören Gegenstände, die nur von einem Ehepartner während der Ehe erworben wurden, nicht dagegen solche, die er bereits vor der Eheschließung besaß, durch Schenkung oder im Erbwege erhielt oder aufgrund eines vor der Ehe begründeten Anspruchs während der Ehe erwarb. Zwar kann der einzelne Ehepartner im Rahmen der Verwaltung des gemeinsamen Vermögens alltägliche Geschäfte auch alleine vornehmen, Grundstücksveräußerungen gehören dazu naturgemäß nicht. Wie eingangs erwähnt, bedürfen Veräußerungsgeschäfte über Immobilien stets der Zustimmung des anderen Ehepartners. Gleiches gilt für den Fall der Gütergemeinschaft. Wie bereits ausgeführt, unterliegt bei Gütertrennung nur die eheliche Wohnung der Verfügungsbeschränkung. Hinsichtlich der Form der Zustimmung verweist das Gesetz auf die Vorschriften zur Vollmacht. Letztere bedarf nach portugiesischem Recht grundsätzlich der Form des Vertretergeschäftes, d. h. des Geschäftes, das mit der Vollmacht abgeschlossen werden soll, namentlich den Vertrag über den Verkauf der Immobilie. Die Vollmachtserteilung und somit die Zustimmung des Ehepartners zu einem Immobilienkaufvertrag muss demnach in Form der anwaltlichen oder notariellen Beurkundung erfolgen. Verweigert der andere Ehepartner die Zustimmung zu Unrecht oder ist ihre Erteilung aus irgendeinem Grund unmöglich, so kann diese gerichtlich ersetzt werden. Verfügungen ohne die entsprechende Zustimmung des anderen Ehepartners sind annullierbar. So kann der andere Ehepartner (bzw. seine Erben im Falle seines Todes) innerhalb von sechs Monaten nachdem er von dem Geschäft Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch nach drei Jahren, Klage auf Annullierung des Kaufgeschäftes erheben. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Käufer eines Grundstücks in Portugal nach einem etwaigen Ehepartner erkundigen und gegebenenfalls dessen Zustimmungen einholen muss!

Dieses Zustimmungserfordernis des Ehepartners des Verkäufers ist bereits beim Abschluss eines Vorvertrages über den Kauf einer Immobilie zu beachten. Laut Gesetz sind grundsätzlich alle auf den Hauptvertrag (Kaufendvertrag) anwendbaren Vorschriften auch auf den Vorvertrag anwendbar. Nach der portugiesischen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur ist die Zustimmung des Ehepartners des Verkäufers für die Wirksamkeit des Vorvertrages zwar entbehrlich. Dies wird damit begründet, dass durch den Vorvertrag gerade noch nicht das Eigentum an der Immobilie übertragen wird und daher die Wirksamkeit des Vorvertrages nicht von der Zustimmung des anderen Ehepartners abhängen muss. Ein Vorvertrag jedoch, der nur von einem Ehepartner geschlossen wurde, verpflichtet nur diesen, den Vertrag auszuführen. Eine gerichtliche Durchsetzung dieses Vorvertrages durch den Käufer ist bei fehlender Zustimmung des Ehepartners des Verkäufers nicht möglich. Das ist für den Käufer sehr bitter, da er in aller Regel mit Abschluss des Vorvertrages über den Kauf der Immobilie bereits eine Anzahlung auf den Kaufpreis geleistet und allgemein darauf vertraut hat, dass er wirksam Eigentum an der Immobilie erwerben wird, auch wenn er dafür notfalls vor Gericht gegen den Verkäufer ziehen müsste. Der Ehepartner des Verkäufers sollte bzw. muss deshalb stets im Rahmen eines Vorvertrages über den Kauf einer Immobilie ebenso als Vertragspartei auftreten und sich vorvertraglich dazu verpflichten, seine Zustimmung zum späteren Abschluss des Kaufendvertrages zu geben. Anderenfalls kann der Käufer, wie bereits ausgeführt, seinen Anspruch aus dem Vorvertrag auf Erwerb des Eigentums an der Immobilie nicht gerichtlich durchsetzen. Dem Käufer bleiben in einem solchen Fall nur Schadensersatzansprüche gegen den Vorvertragsverkäufer. Da der andere Ehepartner keine Verpflichtung eingegangen ist, kann dieser auch kein Verkaufsversprechen brechen und sich folglich auch nicht schadensersatzpflichtig machen. Nur ausnahmsweise haftet der Ehepartner für Schulden, die der andere Ehepartner während der Ehe ohne seine ausdrückliche Zustimmung eingegangen ist.

Anders als in Deutschland geht der Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) eines Portugiesen aus seiner Geburtsurkunde hervor. Im Zweifelsfalle muss die aktuelle Geburtsurkunde des Verkäufers eingesehen werden, bevor ein Kaufvorvertrag abgeschlossen wird. Der aus dem Grundbuch hervorgehende Familienstand muss nicht der Aktuelle sein, da aus dem Grundbuch in aller Regel nur der Familienstand des Eigentümers zum Zeitpunkt seines Kaufes hervorgeht. Auch kommt es wiederholt vor, dass der Verkäufer zwar bereits geschieden ist, er die Immobilie aber während der Ehe erworben hat. Dann muss sein Ex-Partner dem Verkauf zustimmen. Dieser Beitrag macht abermals deutlich, wie wichtig es für einen Käufer einer Immobilie in Portugal ist, professionelle rechtliche Beratung vor dem Abschluss eines Vorvertrages einzuholen. Da der Vorvertrag dem Kaufvertrag im deutschen Recht entspricht, ist Vorsicht und Besonnenheit geboten. Gerade bei Immobilienkäufen, bei denen es um viel Geld geht, sollte nicht an falscher Stelle gespart werden. Da der Notar in Portugal eine reine Beurkundungsfunktion wahrnimmt und im Vorfeld des Kaufes grundsätzlich keine Beratung vornimmt, liegt es an den Rechtsanwälten der Vertragsparteien eine umfassende Beratung vorzunehmen. Wer sich für den Kauf einer Immobilie in Portugal interessiert, sollte sich nicht durch Immobilienmakler oder Verkäufer unter Druck setzen lassen.

In ESA 04/2023
Foto: Shutterstock

algarve ehepartner immobilienkauf portugal Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau Vorvertrag zustimmen
Instagram
Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Verwandte Artikel

Algarve setzt auf nachhaltigen Luxus- und Geschäftstourismus

Tornado in Albufeira verletzt 21 Menschen

Dienstleistungen

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2025 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Suchbegriff eingeben und Eingabe, drücken. Zum Abbrechen Esc.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up