Der bereits 2009 eingeführte steuerliche Sonderstatus Residente Não Habitual (kurz: RNH) verbucht seit 2013 in Portugal große Erfolge. Diesen Sonderstatus kann jeder erfolgreich beantragen, der in Portugal steuerlich ansässig wird, solange er dies in den vorangegangenen fünf Jahren nicht war. Im Internet und sozialen Medien kursieren zahlreiche falsche Informationen zu den Vorteilen und Anforderungen dieses Sonderstatus. Der Steuerexperte Dr. Alexander Rathenau entlarvt die häufigsten Mythen
1. Ich muss nicht in Portugal steuerlich ansässig sein, um vom RNH-Status zu profitieren
Diese Behauptung ist falsch. Eine der zwingenden Voraussetzungen besteht darin, in einem bestimmten Jahr in Portugal steuerlich ansässig zu werden. Außerdem darf man während der letzten fünf Jahre nicht steuerlich in Portugal ansässig gewesen sein. So kann beispielsweise eine Person, die 2019 in Portugal steuerlich ansässig war, Portugal verließ und 2023 zurückkehrte, 2023 nicht vom RNH-Status profitieren, da zwischen dem Datum, an dem sie Portugal verließ, und dem Datum ihrer Rückkehr nur vier Jahre vergangen sind.
2. Ich kann mich das ganze Jahr über als RNH-Resident registrieren lassen
Diese Behauptung ist richtig. Der Antrag auf Anerkennung des RNH-Status kann sogar bis zum 31. März des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem Sie in Portugal steuerlich ansässig wurden. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2023 in Portugal steuerlich ansässig wurden, haben Sie bis zum
31. März 2024 Zeit, den RNH-Status zu beantragen.
3. Um den RNH-Status zu erhalten, muss ich eine Tätigkeit mit erhöhter Wertschöpfung ausüben oder Rentner sein
Diese Behauptung ist falsch. Die einzigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des RNH-Status sind: i) Sie müssen über 18 Jahre alt sein; ii) einen steuerlichen Wohnsitz in Portugal haben und iii) in keinem der vorangegangenen fünf Jahre in Portugal steuerlich ansässig gewesen sein.
4. Die Vorteile des RNH-Status für Tätigkeiten mit erhöhter Wertschöpfung gelten nur für Einkünfte, die für nicht in Portugal ansässige Unternehmen erbracht werden
Diese Behauptung ist falsch. Einkünfte aus Tätigkeiten mit erhöhter Wertschöpfung werden zum ermäßigten Steuersatz von 20 % besteuert, wenn sie in Portugal erzielt werden. Außerdem sind sie von der Steuer befreit, wenn sie aus unselbstständiger Arbeit außerhalb Portugals stammen und in dem anderen Land gemäß dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden. Schließlich sind solche Einkünfte von der Steuer befreit, wenn sie aus einer selbstständigen Tätigkeit außerhalb Portugals stammen und gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen, das Portugal mit dem anderen Land abgeschlossen hat, besteuert werden können.
5. Unter dem RNH-Status bin ich in Portugal vollständig von der Steuer befreit
Diese Behauptung ist falsch. Die RNH-Steuerregelungen bieten nur Steuerfreiheit für die folgenden Einkünfte und Bedingungen: i) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb Portugals, die in dem anderen Land, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, effektiv besteuert werden; ii) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit mit erhöhter Wertschöpfung, sofern sie in einem anderen Land, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, besteuert werden können und iii) Einkünfte aus geistigem oder gewerblichem Eigentum sowie Einkünfte aus Kapital und sonstigen Vermögenseinkommen, sofern sie in einem anderen Land, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, besteuert werden können. Früher waren auch im Ausland erzielte Ruhegehälter in Portugal steuerfrei. Nach einer Gesetzesänderung, die seit Anfang 2020 gilt, werden sie nun in Portugal mit einem Satz von 10 % pauschal besteuert.
6. Da ich Einkommen aus dem Ausland beziehe, das unter dem RNH-Status in Portugal steuerfrei ist, muss ich keine Steuererklärung in Portugal abgeben
Diese Behauptung ist falsch. Obwohl Sie steuerfreies Einkommen erzielen, müssen alle Einkünfte in Portugal steuerlich erklärt werden. Sie sind verpflichtet, alle in Portugal oder im Ausland erzielten Einkünfte zu melden, auch wenn diese Einkünfte in Portugal steuerfrei sind. Sie müssen auch die IBAN und BIC der Bankkonten angeben, die Sie im Ausland unterhalten. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Identifizierung der Konten und bedeutet nicht, dass Sie Ihren Kontostand melden müssen.
7. Der RNH-Status hat Einfluss auf den Status meiner Aufenthaltserlaubnis
Diese Behauptung ist falsch. Der RNH-Status stellt einen steuerlichen Sonderstatus dar und hat daher keinen Einfluss auf das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.
8. Nur nicht-portugiesische Staatsbürger können vom RNH-Status profitieren
Diese Behauptung ist falsch. Jeder portugiesische Staatsbürger kann den RNH-Status in Anspruch nehmen, solange er die obligatorischen Voraussetzungen erfüllt. Ein Beispiel: Ein portugiesischer Staatsbürger, der nach Portugal zurückkehrt (und sich als Steuerinländer in Portugal registrieren lässt), nachdem er in den letzten 5 Jahren in einem anderen Land steuerlich ansässig war, kann den RNH-Status in Anspruch nehmen, wie jeder andere nicht-portugiesische Staatsbürger auch.
9. Wenn ich die portugiesische Staatsbürgerschaft beantrage, verliere ich meinen RNH-Status
Diese Behauptung ist falsch. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem RNH-Status um eine steuerliche Sonderregelung, die sich nicht auf das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft auswirkt. Ein Steuerinländer, der nicht die portugiesische Staatsbürgerschaft besitzt, genießt diesen Status 10 Jahre lang, kann aber nach 5 Jahren Aufenthalt in Portugal die Staatsbürgerschaft beantragen.
10. Der RNH-Status führt nie zu steuerlichen Nachteilen
Diese Behauptung ist richtig. Es gibt keine Situation, in der der RNH-Status nicht genauso vorteilhaft oder vorteilhafter ist als der einfache steuerliche Residenten-Status ohne den steuerlichen RNH-Sonderstatus. Deshalb beantrage ich für meine Mandanten gleichzeitig mit ihrer Registrierung als in Portugal steuerlich ansässig so gut wie immer auch den RNH-Status. Da der RNH-Status für 10 Jahre gilt, kann immer eine Situation auftreten, die unter dem RNH-Status steuerlich günstiger behandelt wird.
11. Der RNH-Status gilt nur für private Renten, nicht aber für staatliche Renten der Deutschen Rentenversicherung oder Beamtenpensionen
Diese Behauptung ist falsch. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sind grundsätzlich jegliche Ruhegehälter nur in Portugal zu versteuern, solange der Empfänger in Portugal steuerlich ansässig ist. Unter dem RNH-Status werden auch Renten der Deutschen Rentenversicherung und Beamtenpensionen pauschal mit nur 10 % besteuert. Vor 2020, als Ruhegehälter in Portugal unter dem RNH-Status noch komplett von der Steuer befreit waren, vertrat das deutsche Finanzamt die Auffassung, dass es hinsichtlich der Renten der Deutschen Rentenversicherung zu einer Rückbesteuerung zugunsten Deutschlands kam.
Dieses Thema ist aber nicht mehr aktuell, da die 10 %-Steuer eingeführt wurde. Wer allerdings aus der Schweiz oder Österreich Beamtenpensionen erhält, muss damit rechnen, dass diese weiterhin in Herkunftsland versteuert werden, da die Doppelbesteuerungsabkommen dies so vorsehen.
12. Ich habe mich 2023 als steuerlich in Portugal ansässig registriert. Wenn ich erst Anfang 2024 den RNH-Status beantrage, laufen die 10 Jahre Sonderstatus erst ab dem Jahr 2024
Diese Behauptung ist falsch. Es kommt auf das Jahr an, in dem Sie sich als steuerlich in Portugal ansässig gemeldet haben. Somit ist 2023 das erste RNH-Jahr. Der Sonderstatus endet somit Ende 2032 und nicht erst Ende 2033.
In ESA 09/2023
Foto: Shutterstock