Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025

    Kommunalwahlen Algarve: Chega verfehlt Erwartungen

    Di. 14. Oktober 2025

    Kommunalwahlen 2025: Ergebnisse

    Di. 14. Oktober 2025

    Marokkanische Migranten aus Abschiebehaft entlassen

    Di. 07. Oktober 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil VI

    Do. 02. Oktober 2025

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Lagos: Mangelhafte Krankenhaus-Ausstattung

    Di. 02. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025

    Messen

    Sa. 01. November 2025

    Gastronomie

    Sa. 01. November 2025

    Tanz & Musicals

    Sa. 01. November 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Fotoausstellung enthüllt Höhlenbiodiversität der Algarve

    Fr. 07. November 2025

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Vogelbeobachtungsfestival

    Di. 02. September 2025

    Die Biber sind zurück

    Mi. 18. Juni 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Spirulina

    So. 08. November 2015

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Tourismus gefährdet Recycling-Ziel

    Do. 02. Oktober 2025

    Klimawandel macht Hitzewellen in Portugal 40-mal wahrscheinlicher

    Di. 09. September 2025

    Leitfaden für umweltfreundliche Investitionen

    Do. 07. August 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Zero kritisiert Deponiezelle

    Fr. 31. Oktober 2025

    Umweltschutz nur theoretisch

    Fr. 03. Oktober 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
Sie sind hier:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Hühn»Anwaltspraxis – Vor- und Nacherbschaft
Rechtsanwalt Hühn

Anwaltspraxis – Vor- und Nacherbschaft

Von agasparSa. 17. Februar 2018Aktualisiert:Mi. 17. August 20225 Min Lesezeit

Leseranfrage:

Mein Lebensgefährte ist Ende letzten Jahres verstorben. Wir lebten seit mehr als zehn Jahren in Portugal in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen und hatten beide seit unserem Umzug nach Portugal in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, sodass wir in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig waren. Wir sind beide deutsche Staatsangehörige.

Mein Lebensgefährte war Alleineigentümer einer Quinta im Alentejo und einer Eigentumswohnung in der Algarve. Er hatte keine Kinder und beabsichtigte seit Jahren, ein Testament zu meinen Gunsten zu errichten. Er hatte sich wegen der Testamentsgestaltung auch beraten lassen, die Errichtung des Testaments jedoch immer wieder herausgeschoben. Zuletzt litt er an einer schweren kurzen Krankheit und hat noch kurz vor seinem Tode im Krankenhaus ein handschriftliches Testament gefertigt, in dem er mich als Alleinerbin seines gesamten Vermögens eingesetzt hat. Er hat jedoch die Nacherbschaft seiner drei Neffen angeordnet, sodass ich lediglich als Vorerbin eingesetzt bin. In dem Testament ist auch bestimmt, dass für den gesamten Nachlass deutsches Erbrecht gelten soll.

Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich wieder nach Deutschland zurückkehren, kann die Immobilien in Portugal, wegen der angeordneten Nacherbschaft, jedoch nicht verkaufen. Welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation?

Antwort:

Ihr Lebensgefährte hat seine Erbfolge durch Rechtswahl dem deutschen Recht unterstellt, also dem Recht des Staates dem er zum Zeitpunkt der Ausübung der Rechtswahl angehört hat.

Dies ist seit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung am 17. August 2015 wichtig, da diese Verordnung die Abwendung von dem in Deutschland und Portugal bis dahin geltenden Staatsangehörigkeitsprinzip vollzog und die Anknüpfung für die Frage, welches Recht auf einen Erbfall Anwendung findet, an den sogenannten „gewöhnlichen Aufenthalt“ des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vorsieht, sofern er keine Rechtswahl zugunsten des Rechts seiner Staatsangehörigkeit getroffen hat.

Die Einsetzung eines Nacherben ist in den §§ 2100 bis 2146 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. § 2100 BGB bestimmt, dass der Erblasser einen Erben in der Weise einsetzen kann, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe).

Dem Vorerben gebühren lediglich die Nutzungen und die Fruchtziehung, die Substanz der Erbschaft hat er für den Nacherben zu erhalten.

Der Vorerbe ist praktisch ein „Erbe auf Zeit“: Der Vorerbe und der Nacherbe erben zeitlich versetzt nacheinander. Der Nacherbe hat ein Anwartschaftsrecht auf die Nacherbschaft.

Das vom Erblasser ererbte Vermögen bildet beim Vorerben ein Sondervermögen, welches getrennt von seinem Eigenvermögen zu halten ist. Mit dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge, im vorliegenden Fall mit dem Tode der Vorerbin, fällt die Erbschaft den Nacherben an.

Da es Ziel der Vor- und Nacherbschaft ist, die Substanz des Vermögens dem Nacherben zu erhalten, kann der Vorerbe nur eingeschränkt über den Nachlass verfügen und unterliegt gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen. Schenkungen sind dem Vorerben beispielsweise gemäss § 2113 Abs.2 BGB generell verboten.

Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück ist dem Vorerben gemäss § 2113 Abs. 1 BGB ebenfalls untersagt. Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen des § 2113 Abs.1 BGB sowie weiteren gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen jedoch befreien. Man spricht in diesen Fällen von einer „befreiten Vorerbschaft”.

In Ihrem Fall wurde keine Befreiung im Testament angeordnet, sodass Sie als Vorerbin keine Immobilie aus dem Nachlass ohne die Zustimmung der Nacherben veräußern oder verschenken dürfen. Im Falle einer Veräußerung entgegen diesen Verfügungsbeschränkungen ist dieses Rechtsgeschäft unwirksam.

Ein Nachteil der Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft kann in der erbschaftsteuerrechtlichen Doppelbelastung liegen, da es sich nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz bei der Vorerbschaft und Nacherbschaft um zwei Erbfälle handelt.

Nach § 2 des deutschen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes tritt die unbeschränkte Steuerpflicht für den gesamten Vermögensanfall ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erbe zur Zeit der Entstehung der Steuer, also ebenfalls mit dem Tode des Erblassers, ein Inländer ist. Als Inländer gelten natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben.

Da Sie und Ihr Lebensgefährte sich länger als fünf Jahre dauernd in Portugal aufgehalten haben, ohne in Deutschland einen Wohnsitz gehabt zu haben, sind Sie in Deutschland nicht mehr erbschaftsteuerpflichtig.

Da Sie und Ihr Lebensgefährte darüber hinaus mehr als zehn Jahre in Portugal in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebten, also in einer sogenannten união de facto lebten, sind Sie auch in Portugal nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der união de facto, ist in Portugal durch das Gesetz Nr. 7/2001 vom 11. Mai 2001 geregelt. Es gilt sowohl für verschiedengeschlechtliche als auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird, wie der portugiesische Rechtsbegriff união de facto schon sagt, lediglich durch faktisches Zusammenleben begründet. Es genügt das tatsächliche Zusammenleben zweier Personen für die Dauer von mindestens zwei Jahren. Ein formaler Akt zur Begründung der Lebensgemeinschaft ist nicht vorgesehen.

Wie für Ehegatten gilt die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Portugal auch für Lebenspartner, die in einer união de facto zusammenleben.

Die Immobilien in Portugal können nur mit Zustimmung der Nacherben veräussert werden. Insoweit ist jedoch zu beachten, dass der Nacherbe durch das Institut der Surrogation geschützt wird. Danach gehört auch all das zur Nacherbschaft, was mit Mitteln aus dem Nachlass der Vorerbschaft erworben wurde, also beim Verkauf einer Immobilie der Verkaufserlös.

Text: RECHTSANWALT WALDEMAR HÜHN in ESA 02/2018

anwaltpraxis huehn rechstanwalt Vor- und Nacherbschaft
Instagram
Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Verwandte Artikel

Erbrechtliche Probleme in Patchwork-Familien

Vermietung von Wohnraum an Touristen oder langfristige Vermietung?

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung im Vergleich

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2025 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Suchbegriff eingeben und Eingabe, drücken. Zum Abbrechen Esc.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up